Schon wieder ein neues Tierschutzgesetz? EU-Gesetzesvorschlag zur Tiergesundheit unter der Lupe
Vor wenigen Tagen wurden wir im Internet auf eine Aktion der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ aufmerksam. „Ein neues EU-Tierschutzgesetz sorgt derzeit für Wirbel“, heißt es auf der Homepage von Vier Pfoten. „Darin wird nämlich zwischen Haustieren und Streunertieren unterschieden. Streuner werden gar als Wildtiere klassifiziert, was eine Verschlechterung des Rechtsschutzes der Tiere nach sich ziehen würde.“
Doch was bedeutet das genau? In den Änderungsanträgen 50 und 53 lautet es wie folgt:
Änderungsantrag 51 (Vorschlag für eine Verordnung Artikel 4 – Absatz 1 – Nummer 5 a): (5a) „nicht-gehaltene Tiere domestizierter Arten“ – Tiere, die sich nicht oder nicht mehr in menschlicher Obhut befinden
Änderungsantrag 53 (Vorschlag für eine Verordnung Artikel 4 – Absatz 1 – Nummer 8): (8) „wildlebende Tiere“ – Tiere, die keine gehaltenen und keine nicht-gehaltenen Tiere domestizierter Arten sind.
„Tiere, die sich nicht oder nicht mehr in menschlicher Obhut befinden.“ Bedeutet dies, dass auch entlaufene Katzen und Hunde mit Wildtieren gleichgesetzt werden? In der Begründung auf Seite 161 des Änderungsvorschlages wird direkt auf diese Frage eingegangen und die Ausweitung des Begriffs „wildlebende Tiere“ begründet. „Auch über sie (Anm. der Redaktion: Streunende Tiere) können sich übertragbare Krankheiten ausbreiten, weshalb von Seiten der zuständigen Behörden entschlossene und wirksame Maßnahmen gefordert sind. Deshalb muss die in der Verordnung vorgenommene Bestimmung des Begriffs „wildlebende Tiere“ausgeweitet werden, damit sie sich auch auf früher gehaltene Tiere erstreckt, die nicht mehr unter der unmittelbaren Kontrolle eines Eigentümers stehen.“
Dieser Gesetzesvorschlag sollte nicht mit dem neuen Jagdgesetz in NRW, das 2015 in Kraft tritt, verwechselt werden.
Uns interessiert Ihre Meinung zum Gesetzesvorschlag von 2014. Sind derartige Regelungen notwendig, wenn es um Seuchenschutz und Tiergesundheit geht – schließlich werden Streuner weder geimpft, noch sehen sie regelmäßig den Tierarzt? Oder gibt es einen immensen Unterschied zwischen Wildtieren und Streunern? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!
Aktualisierung 20. Januar 2015:
Mittlerweile liegt uns eine Stellungnahme von „Vier Pfoten“ vor. „In dem Link geht es um den vorläufigen Entwurf zum neune EU-Tiergesundheitsgesetz, welches es bis dahin nicht gab. Wir sprechen also nicht von einer Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes“, stellt Anna-Lena Krebs von der Presseabteilung der Organisation klar. „In diesem EU-Gesetzesentwurf gibt es eine Unterkategorie, in der streunende, herrenlose Hunde und Katzen als Wildtiere eingestuft werden. Dies kann tierschutzrelevante Konsequenzen, z.B. bei der Jagd auf Wildtiere, haben und wird von VIER PFOTEN scharf kritisiert. Die Quelle für diese Informationen ist unser Team, welches sich vor Ort in Brüssel mit der EU-Gesetzgebung beschäftigt.“
Ausführlichere Informationen gibt zudem hier es auf Vier Pfotens Brüsseler EU-Homepage.
Vier Pfoten: Neues EU-Tierschutzgesetz
Brüsseler EU Homepage von Vier Pfoten
A draft new animal health law for the EU – Some basics
Liebe Frau Landwerth, liebes Redaktionsteam,
vielen Dank für die Quelle und Ihre detaillierten Erläuterungen zum EU-Vorhaben.
Eine kleine Korrektur an dieser Stelle: Das Ökologische Landesjagdgesetz NRW bzw. das „neue Jagdgesetz NRW“, wie Sie im Text anmerkten, ist noch nicht in Kraft getreten (erst ab Mitte 2015).
Der derzeitige Gesetzesentwurf, der ein Katzenabschussverbot durch Jäger vorsieht, befindet sich momentan in der parlamentarischen Abstimmung.
Wir hoffen und kämpfen dafür, dass das absolute Katzenabschussverbot bestehen bleibt und nicht noch im Beratungsprozess abgeschwächt oder gar wieder aufgehoben wird.
Daher empfehlen wir dringlich, die Kampagne „Jagdreform jetzt: Resolution für ein ökologisches Jagdgesetz NRW“ der Tierschutzverbände weiterhin zu unterstützen:
http://www.bund-nrw.de/nc/kampagne_jagdreform_jetzt/resolution_unterschreiben/
Vielen Dank und Grüße aus Münster
vom Verein zum Schutz freigehender Katzen e.V. (VSfK e.V.)
„Gehalten“ ist, was auf Grundstücken bleibt, eingezäunt oder angeleint ist. Und Katzen befinden sich jenseits des Gartenzauns „nicht oder nicht mehr in menschlicher Obhut“.
Den Formulierungen nach ist es völlig egal, ob sie dabei artgerechten Freigang genießen (und beispielsweise deshalb selbstverständlich gegen Tollwut usw. geimpft sind) oder ob sie herrenlos streunen. Solche feinen Unterschiede sieht man ihnen vom Hochsitz aus ohnehin nicht an.
Für mich liest sich das so, dass es auf solche Unterschiede auch ganz sicher NICHT ankommt: Im Gefahrenbereich von „Tierseuchen, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind“ darf alles abgeknallt werden, was im Verdacht steht, als Überträger in Frage zu kommen.
Wie war das noch eben: „… und es ist ebenso wichtig klarzustellen, dass mit dem Vorschlag kein Tierschutzgesetz geschaffen werden soll.“
Richtig. Hier geht Seuchenschutz vor Tierschutz. Ein Anlass mehr für die Gattung Homo Sapiens, jedes andere Raubtier zu vernichten.