Katzenernährung

Drin ist was drauf steht? Problem Deklaration

Rinderherz, Käse und Sehnen: Einige Zutaten im Katzenfutter hören sich appetitlich an – andere weniger. Doch wie findet man überhaupt heraus, was im Katzenfutter enthalten ist?

Die Stiftung Warentest bescheinigte es erst vor wenigen Wochen: Viele Katzenfuttersorten sind nicht geeignet, um eine Katze gesund zu ernähren. Bücher wie „Katzen würden Mäuse kaufen“ haben Katzenhalter aufhorchen lassen. Kritische Katzenfreunde greifen immer seltener blind ins Regal, meistens wird wenigstens ein kurzer Blick auf das Dosenetikett geworfen. Was drauf steht muss doch schließlich drin sein – oder? Der kritische Katzenhalter fragt sich hier natürlich immer öfter, ob die Industrie wirklich alles angibt, was im Futter enthalten ist – oder ob es Schlupflöcher gibt, um nicht alles offenlegen zu müssen.

Was angegeben werden muss

Kurz gesagt: Grundsätzlich muss alles, was im Katzenfutter ist, auch deklariert werden. Theoretisch. Dies legt die Futtermittelverordnung fest. Nach dieser dürfen Einzel- und Mischfuttermittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die nach dieser Verordnung nötigen Angaben „an gut sichtbarer Stelle der äußeren Umhüllung, und zwar auf der Verpackung oder dem Behältnis selbst oder auf einem mit der Packung oder dem Behältnis fest verbundenen Aufkleber oder Anhänger oder auf der Rechnung“ gemacht werden. Der Hersteller ist also verpflichtet, auf der Tierfutterverpackung nähere Angaben zum Produkt zu machen.

Katzenfutter ist in den meisten Fällen ein „Mischfuttermittel“, es besteht aus verschiedenen Zutaten. Der Hersteller muss hier angeben, ob es sich um ein Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel oder Mineralfuttermittel handelt. Laut Futtermittelverordnung §12 sind zudem „bei Mischfuttermitteln für Hunde und Katzen die enthaltenen Einzelfuttermittel in vom Hundert oder in der absteigenden Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile“ anzugeben. Die Inhaltsstoffe müssen also nach Gewicht absteigend sortiert werden – oder der jeweilige prozentuale Anteil angegeben werden. Die meisten Hersteller weichen auf die Möglichkeit der Deklaration in der Reihenfolge der Gewichtsanteile aus. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Die Inhaltsstoffe können entweder in der so genannten „offenen“ oder in der „geschlossenen“ Deklaration angegeben werden.

Wie es angegeben werden kann

In der „offenen Deklaration“ muss jede Zutat, ob Fleisch, Getreide oder Nebenerzeugnis, einzeln aufgeführt werden. Das liest sich dann in etwa so: Hühnchenfilet, gemahlener Reis, tierische Fette, Maiskleber, Proteinhydrolysat, Kaliumchlorid, Fischöl, Salz, Taurin, Vitamine und Spurenelemente. Hier muss der Hersteller alles offenlegen, was im Futter enthalten ist – bis zur kleinsten Zutat. Das ist ein großer Vorteil für den Verbraucher bzw. Katzenfutterkäufer: Jede Zutat wird einzeln genannt, die Zusammensetzung und hiermit auch die Qualität des Futters erscheint transparent. Halter von allergischen Katzen können somit genau bestimmen, ob dieses Futtermittel für ihren tierischen Freund geeignet ist oder nicht.

In der „geschlossenen Deklaration“ dagegen kann nach Art der Zutat zusammengefasst werden – Hafer und Weizen sowie Hirse gelten als Getreide, jegliche Fleischerzeugnisse können ebenfalls summiert werden. Doch das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. Besteht ein Futter aus vielen verschiedenen Getreidesorten, werden diese in der offenen Deklaration einzeln aufgeführt und stehen am Ende der Inhaltsstoffe – eben, weil sie jeweils nur einen kleinen Teil der Gesamtfuttermasse ausmachen. Werden sie aber zu „Getreide“ zusammengefasst, stünden sie gegebenenfalls am Anfang der Deklaration – für den Katzenhalter wäre es ersichtlich, dass sie die Hauptzutat des Futtermittels ausmachen. Eine geschlossene Deklaration eines Trockenfuttermittels könnte zum Beispiel so lauten: Pflanzliche Nebenerzeugnisse, Getreide, Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Mineralstoffe, Milch und Molkereierzeugnisse, Öle und Fette. Hier ist es ganz deutlich, dass die Hauptzutat des Futtermittels pflanzliche Nebenerzeugnisse sind – und nicht, wie vorne auf der Packung versprochen „Rind und gesunde Cerealien“. Überhaupt legt kein Gesetz fest, was die Industrie auf der Packungsaufschrift versprechen darf, so lange eine Deklaration der Inhaltsstoffe nach der Futtermittelverordnung vorgenommen wird. „Putenfiletstreifen in Kräuter-Käsesauce“ hören sich gut an – hier glauben die wenigsten Katzenfreunde, dass die leckere Kreation vor allem aus tierischen Nebenerzeugnissen besteht.

Fehlende Transparenz

Doch selbst, wenn es drauf stehen würde: Wer weiß schon, was tierische Nebenerzeugnisse sind? Auch das legt die Futtermittelverordnung fest – und sorgt hiermit leider nicht gerade für Transparenz. So können Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse zusammengefasst werden, sie sind laut Anlage 2b der Verordnung „alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern oder Teilen von Tierkörpern warmblütiger Landtiere.“ Ah – ok. Laut dieser Definition können „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ also sowohl aus Rinderfilet wie auch Sehnen, Knorpel und weiteren Schlachtabfällen bestehen. Ähnlich verhält es sich bei „Fisch und Fischnebenerzeugnissen“ (Fische oder Fischteile, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung) und pflanzlichen Nebenerzeugnissen (Nebenerzeugnisse aus der Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse, insbesondere Getreide, Gemüse, Hülsenfrüchte, Ölfrüchte).

Wer wirklich wissen will, was im Futter drin ist, hat es also schwer. Legt der Hersteller alle einzelnen Inhaltsstoffe absteigend nach ihrem prozentualen Anteil offen, übersieht man schnell den hohen Getreideanteil – werden die Zutaten zusammengefasst, hat der Katzenhalter gar keinen Überblick mehr, was denn jetzt überhaupt in der Dose enthalten ist. Hier gibt es für die Politik viel zu tun. Leider sorgt sie hier immer öfter für eine „Verschlimmbesserung“ der Situation – die Verordnung zur Zusammenfassung diverser Inhaltsstoffe wurde in der Aktualisierung des Gesetzes vom 2. November 2006 festgelegt…

Für den, der die tägliche Katzenfutterration nicht selber kocht oder zusammenstellt, wird der Futterkauf also immer mehr zur Vertrauenssache.

Wer das Futtermittelgesetz und die entsprechenden Verordnungen selbst nachlesen will, findet es im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/futtmv_1981/index.html#BJNR003520981BJN

Zum Weiterlesen:

Weiterlesen:

Futterskandale – ist BARF die bessere Lösung?

Die Bürokratie des Katzenfutters

Bücher zum Thema Ernährung

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MK

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