Aktuelles Katzenleben

Fundkatze – was nun?

Kein Katzenhalter möchte einmal in die Situation kommen, seine weggelaufene Katze suchen zu müssen. Eine Katze wird nicht aus Vorsatz weglaufen, sondern aus einer Situation heraus die Flucht ergreifen. Ob das Zusammentreffen mit einem bellenden Hund beim Gang durchs Revier oder die nicht schnell genug geschlossene Haustür – viel mehr braucht es oft nicht, damit die Katze ihrem Instinkt oder ihrer Neugier folgt. Gerade Hauskatzen sind draußen schnell verloren und verlieren den Weg nach Hause im unbekannten Revier aus den Augen.

Dem Halter bleibt in dieser Situation zu hoffen, dass ein tierfreundlicher Finder seine Katze findet und vor allem meldet. Doch was passiert eigentlich, wenn eine herrenlose Katze gefunden wird? Welche Möglichkeiten hat der Katzenhalter, seine Katze zurückzuerhalten?

Wie wird aus einer Hauskatze eine Fundkatze?
Eine Fundkatze ist per Gesetz eine Katze, die sich nicht unmittelbar im Zugriff ihres Halters befindet. Ob die Katze weggelaufen ist, oder, ob der Halter sie ausgesetzt hat, ist dabei unerheblich.
In der Praxis wird in diesem Falle zunächst davon ausgegangen, dass es sich um ein Fundtier handelt, das von dem Finder oder von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen ist.

Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch zu Fundsachen?
Im Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Pflichten und Rechte des Finders und des Verlierers (in diesem Fall des Halters) rund um Fundsachen genannt. Obwohl Katzen nach Paragraf 90a keine Sache im eigentlich Sinne mehr sind, werden sie gesetzlich als Fundsache behandelt. Wichtigster Punkt hierbei ist, dass der Finder laut Gesetz verpflichtet ist, die Fundkatze unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder beim Halter, wenn dieser dem Finder bekannt ist, zu melden, da er sich sonst der Unterschlagung strafbar macht. Das gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und in der Schweiz. Fundbüro, Tierheime und Tierschutzvereine sollten separat über die Fundkatze informiert werden, da diese Stellen leider nicht immer zusammenarbeiten, wenn es um Fundtiere geht.

Man sollte davon ausgehen, dass nicht jede Katze, die gefunden wird, unbedingt auch herrenlos ist. Manche Freigängerkatzen haben ein sehr großes Streifgebiet und legen daher relativ weite Strecken zurück. Das Revier einer Katze variiert zwischen 0,02 und 170 Hektar bei Kätzinnen und 0,4 bis 990 Hektar bei Katern. Katzen streifen bevorzugt auf den gleichen Wegen. Dass Nachbars Katze regelmäßig Ihren Garten unsicher macht, heißt also nicht, dass sie kein Zuhause hat. Dass gleiche gilt für das Annehmen von Futter. Die meisten Katzen genießen diesen „Service“ oft eine gewisse Zeit, bevor sie sich wieder auf den Weg machen.

Besondere Gefahr besteht bei dem frühzeitigen Einfangen von potentiell freilaufenden Kätzinnen. Handelt es sich hier um eine säugende Mutterkatze, kann dies fatale Folgen für die Jungtiere haben!
Kann man nicht sicher feststellen, ob es sich um eine Mutterkatze handelt, sollte man die Katze vorerst am Fundort lassen und beobachten.

Identifizierung
Vor einigen Jahren noch galt das Halsband als Identifizierungsquelle Nummer 1 bei Freigängerkatzen. Heute sind diese in Verruf geraten, so warnt auch der Deutsche Tierschutzbund vor Halsbändern bei Freigängerkatzen. Zu groß sei die Gefahr, dass die Katze mit dem Halsband hängen bleibt und sich die Luft abschneidet oder sich schlimmer verletzt. Tätowierungen und Mikrochips mit eindeutig zuweisbaren Seriennummern sind bessere Alternativen. Eine Fundkatze sollte auf jeden Fall nach einem Chip auf Höhe des linken Schulterblatts (diese Stelle unterliegt einem internationalen Standard) oder auf eine Tätowierung in den Ohren untersucht werden. Tierärzte und Tierheime verfügen in der Regel über die entsprechenden Chiplesegeräte. Über sogenannte Haustierregister wie TASSO e. V. oder das Deutsche Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes kann bei Vorhandensein eines Chips oder einer Tätowierung schnell in Erfahrung gebracht werden, ob die Katze registriert ist.

„Leider ist bislang nur jede fünfte Katze in Deutschland registriert und damit im Verlustfall geschützt.“, erklärt Andrea Thümmel von TASSO e. V. Etwa 20 Prozent der Fundkatzen haben zwar einen Chip, wurden aber nie bei einem Haustierregister registriert.Ohne eine Registrierung bei einem Haustierregister ist der Halter oft nur schwer oder gar nicht zu ermitteln. Nicht registrierte Katzen landen dann in der Regel im Tierheim, wo sie manchmal viele Tage, Wochen oder sogar Jahre sitzen, bevor sie an den Halter zurückgegeben werden oder an neue Halter vermittelt werden.

Konnte der Halter der Fundkatze aufgrund ermittelt werden, wird das Haustierregister den Kontakt zwischen Finder und Halter herstellen. „Die Tierhalter haben bei der Registrierung ihrer Katze die Möglichkeit anzugeben, ob im Fall des Falles ihre Daten an den Finder direkt rausgegeben werden dürfen oder, ob der Kontakt über TASSO erfolgt“, so Andrea Thümmel.

Es kann kein Halter der Fundkatze ermittelt werden – was nun?
Kann der Halter der Fundkatze auch nach sechs Monaten seit Anzeige bei der zuständigen Behörde nicht ermittelt werden, kann die Katze in das Eigentum des Finders übergehen. Hat der Finder die Fundkatze nicht selbst aufgenommen, sondern die Katze, wurde von der zuständigen Behörde in einem Tierheim untergebracht, so wird das Tierheim Eigentümer der Fundkatze. Das Tierheim wird versuchen, die Katze in ein neues Zuhause zu vermitteln.

In Österreich hat der Halter einen Monat ab Meldung Zeit seine Katze zurückzufordern. Meldet sich der Halter erst nach einem Monat, aber noch innerhalb eines Jahres seit der Anzeige, kann er zwar nicht mehr auf Herausgabe der möglichweise vermittelten Katze bestehen, aber er kann den Wert des Tieres abzüglich der bis dahin angefallenen Kosten einfordern. In der Schweiz wurde im Rahmen der Statusänderung 2003, dass Tiere keine Sache mehr sind, die Frist, dass eine Fundkatze in das Eigentum des Finders übergeht, von 5 Jahren auf 2 Monate verkürzt.

Trotz der vielen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch sollte bei einer Fundkatze immer zum Wohle des Tieres gehandelt werden.

Zur Autorin:
Tina Krogull hat sich als Tierpsychologin und Bachblütentherapeutin auf Katzen spezialisiert. Aktuell wohnen bei ihr und ihrem Mann die drei kastrierten, gechippten und bei TASSO registrierten Fellnasen Charlie, Sammy und Tiffy. Weitere Infos zu Tina und ihrer Arbeit gibt es auf ihrer Homepage https://www.meinekatzeundich.de/. Ihr Online-Shop „Tinas Katzenspielzeug“ hat sich auf die richtige Spielkombination für jede Katze spezialisiert.

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MK

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